AGB für geförderte Coachingmaßnahmen
der
CollegBerlin GmbH
der CollegBerlin GmbH
I. Geltungsbereich
- Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Vertragsannahmeerklärungen und Grundlage geförderter Coachingmaßnahmen. Diese AGB gelten spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistung als angenommen.
- Bei Ergänzungs- und Folgeaufträgen der unter I. 1. aufgezählten Art gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Sie werden spätestens zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferungs- und Leistungsannahme wirksam.
II. Vertragsgegenstand
- Der Teilnehmer erhält ein Coaching in dem laut schriftlichen Vertrag. Die Maßnahmen enden zu den vertraglich vereinbarten Terminen. Nach Abschluss des Coachings erhält der Coachee ein Zertifikat mit den durchgeführten Inhalten.
- Der Coachee verpflichtet sich zur aktiven Mitarbeit und erklärt seine Zustimmung, dass etwaige (Haus)Aufgaben zuhause termingerecht erledigt werden. Diese Aufgaben sind in der Regel die Grundlage für die nächste Coachingeinheit.
III. Durchführung des Coachings
- Die CollegBerlin GmbH ist berechtigt, den zu vermittelnden Inhalt an aktuellen Bedingungen anzugleichen und die Coachingräumlichkeiten bei Bedarf zu wechseln sowie das Coaching zu Partnern auszulagern.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Räumlichkeiten, Geräte und sonstigen Ausbildungs- und Hilfsmittel pfleglich zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten. Er haftet für fahrlässig, grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden.
- Sofern der Teilnehmer für das Online-Assessment die Computer der Räumlichkeiten nutzt, ist ihm untersagt, Software-Produkte oder Daten zu kopieren, Raubkopien oder nicht autorisierte Software zu verwenden oder Datenträger zu entfernen. Verstöße werden nach dem Urheberrechtsgesetz (UrRG) in vollem Umfang geahndet.
- Zu Beginn des Coachingprozesses werden die weiteren Termine verbindlich mit dem Teilnehmer abgestimmt. Freistellungen darüber hinaus sind nur in Abstimmung mit der fördernden Stelle möglich.
IV. Vertragsabschluss, Rücktritt und Kündigung
- Vertragsabschluss:
Es gelten nur schriftliche Verträge auf einem Formblatt der CollegBerlin GmbH. Die CollegBerlin GmbH behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen Anfragen für ein Coaching abzulehnen. Für die Rechtzeitigkeit der entsprechenden Erklärung reicht die Aufgabe per Post innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Anmeldung aus.
- Rücktritts- / Kündigungsmodalitäten:
- Dem Teilnehmer wird ein allgemeines Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens bis 72 Stunden vor Beginn des Coachings eingeräumt. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.
- Hat der Teilnehmer bei den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern einen Antrag auf Förderung nach den Richtlinien des Sozialgesetzbuches, Drittes Buch, (SGB III) gestellt und kann er an dem Coaching nur teilnehmen, wenn die Förderung bewilligt wird, kann der Teilnehmer bei Nichtförderung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
- Der Teilnehmer ist berechtigt bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung kostenfrei vom Vertrag ohne Einhaltung eine Kündigungsfrist zurücktreten zu können. Der Nachweis hat schriftlich zu erfolgen. Selbiges gilt bei andauernder Krankheit. In diesem Fall ist ein Nachweis vom Arzt zu erbringen.
- Tritt ein Teilnehmer verspätet in eine Maßnahme ein, wird die Maßnahme dennoch vollumfänglich abgerechnet. Ein Recht auf einen Ersatztermin besteht nicht.
V. Außerordentliches Kündigungsrecht:
Die CollegBerlin GmbH ist berechtigt, aus wichtigem Grund zu jeder Zeit ohne Frist zu kündigen. Wird mündlich gekündigt, muss eine schriftliche Bestätigung folgen. Eine vorherige Abmahnung ist bei schweren oder wiederholten Verstößen nicht erforderlich.
Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
- Vorsätzliche oder grob fahrlässige Zerstörung oder Beschädigung der Einrichtungsgegenstände, IT – Struktur oder anderen Gegenständen
- Androhung / Ausführung von körperlicher Gewalt oder Beleidigungen gegenüber anderen Teilnehmern oder dem Coach.
- Die permanente Störung des Coachings.
- Mehrmalige Verspätungen oder Abwesenheit des Teilnehmers aus Gründen, die in seiner Person begründet liegen.
- Verstoß gemäß §III Abs. 3.
- Wenn erkennbar ist, dass der Teilnehmer das Maßnahmeziel nicht erreichen kann.
- Der Teilnehmer kann geforderte Zulassungsvoraussetzungen für die Maßnahme nicht oder nicht mehr vorweisen bzw. die vorgelegten Unterlagen bestätigen nicht oder nicht ausreichend die geforderten Voraussetzungen für den Coachingprozess.
VI. Zahlung
- Bei geförderten Kursteilnehmern gelten die in der Förderungsentscheidung vereinbarten Zahlungsfristen und Zahlungsmodalitäten.
- Bei geförderten Maßnahmen erfolgt die Übernahme der Kosten direkt von den fördernden Einrichtungen an die CollegBerlin GmbH entsprechend den Regelungen aus den Fördervereinbarungen oder analogen Unterlagen. Dem geförderten (AZAV) Teilnehmer entstehen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten.
- Zahlungen dürfen ausnahmslos nur an uns erfolgen, nicht an (vermeintliche) Vertreter. Bei einer Zahlung an andere ist der Betrag weiterhin fällig.
- Anerkannte Forderungen an uns können nicht abgetreten werden, soweit nicht Rechtsakte dies beinhalten oder verlangen.